Für den Versand wird jede Ware vollzählig, intakt und in einwandfreier Transportverpackung mit entsprechendem Schutzmaterial dem zuständigen Transportunternehmen übergeben. Sollte es dennoch zu einem Transportschaden kommen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Es ist Ihr Recht und Ihre Pflicht die Ware bei Empfang im Beisein des Frachtfahrers auf Vollständigkeit und Intaktheit zu überprüfen.
- Etwaige Beschädigungen müssen vom Frachtfahrer quittiert werden.
- Ihre Unterschrift auf Frachtdokumenten gilt als reine Quittung: Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand erhalten. Ein Schadensanspruch entfällt.
- Offene Transportschäden müssen umgehend in unserem Hause gemeldet werden – auch bei Annahmeverweigerung.
- Verdeckte Transportschäden müssen ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage nach Erhalt in unserem Hause eingehen.
- Reichen Sie zur lückenlosen Abwicklung folgende Unterlagen über dieses Formular ein:
– Artikelnummer und Menge der beschädigten Ware
– Vorgangsnummer / Lieferschein Nr.
– Sendungsnummer
– Bild Außenverpackung
– Bild Innenverpackung inkl. Schutzmaterial
– Bild der beschädigten Ware